Für die Lagerung von Produkten nach der Seveso-Richtlinie verfügt CDM über eine neue, moderne Lagerhalle speziell für Gefahrstoffe. Die Anlage wurde im Einklang mit den Anforderungen des italienischen Gesetzesdekrets 105/2015 (Seveso III) geplant und gebaut und gewährleistet höchste Sicherheitsstandards für die Umwelt und die Menschen in der Umgebung. Mit den besten technischen Lösungen werden Risiken vermieden und mögliche Zwischenfälle eingedämmt und minimiert.
Innerhalb der Lagerhalle gemäß der Seveso-Richtlinie sind die Bereiche mit REI 240-Wänden zweckmäßig unterteilt, um die vorgeschriebenen Produktmengen abhängig von der Gefahrenkategorie des gelagerten Produkts und den Belastungsgrenzen einhalten zu können.
Die Lagerung von Produkten, die der Seveso-Richtlinie unterliegen, versorgt den Nordosten: Venetien, Friaul Julisch-Venetien, Trentino-Südtirol.
Nach dem Unfall in der Icmesa-Anlage in Seveso im Jahr 1976 hat die Europäische Union eine gemeinsame Linie zur Verhütung von Unfällen in gefährlichen Industrieanlagen und bei der Lagerung von Gefahrstoffen festgelegt.
Im Jahr 2005 wurden die Bestimmungen auf die Seveso-III-Richtlinie aktualisiert. Durch diese Anpassung wird das System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen geändert. Damit wird das System zur Identifizierung und Katalogisierung der in der Europäischen Union verwendeten Chemikalien an das auf internationaler Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen angenommene GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) angepasst.
Beispielsweise Aerosole mit der Gefahrenklasse H220 (früher R12)
Beispielsweise Lösungsmittel, Farben H225 (ex F, R11), flüssige Epoxidharze der Klassifizierung H225 oder H226 (ex R10) und brennbare Stoffe im Allgemeinen
Beispielsweise Ammonium-Kaliumnitrat-Düngemittel der Klassen H271 oder H272 (ex R8)
Als H300, H310, H330 klassifiziert
Als H400, H410 und H411 klassifiziert (ex N, R50, R51/53).